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BGH, 01.04.1952 - 1 StR 57/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- RG, 06.11.1930 - II 859/30
1. Wodurch unterscheidet sich der Beweisantrag von der nur auf weitere …
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 1 StR 57/52
Auf seine Ablehnung kann die Revision nicht gestutzt werden (RGSt 54, 240; 64, 432). - BGH, 15.01.1952 - 1 StR 324/51
Auszug aus BGH, 01.04.1952 - 1 StR 57/52
Arbeitslager kann zwar nicht auf die erkannte Strafe angerechnet werden, es konnte aber als strafmindernd berücksichtigt werden, dass der Angeklagte schon einer wegen derselben Taten verhängten Sühnemassnahme unterliegt (BGH 1 StR 324/51 vom 15. Januar 1952).